Platzordnung

Platzordnung

Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Trainingsgelände, Spazierwege) vom Hundeführer unaufgefordert selbst zu entsorgen!

Mit dem angeleinten Hund, ist das „Spielen“ mit anderen Hunden zu unterlassen!

Eltern (Besucher) haften für Ihre Kinder!

Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht einer Aufsichtsperson am Kursplatz aufhalten.

Der Hundeplatz ist kein Kinderspielplatz!

Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden!

Änderungen der Trainingszeiten sind vorbehalten.

Im Bereich des Trainingsgeländes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen.

Für persönliche Sachwerte der Mitglieder und der Besucher wird KEINE Haftung übernommen. Das Benützen der Garderobe, diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr.

Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Verein keine Haftung.

Hunde können nur von Personen (mindestens 12 Jahre alt) geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren.

Für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer / Besitzer verantwortlicher Hafter für seinen Hund. Eine Hunde(-halter)Haftpflichtversicherung wird daher verlangt. Der Hundehalter/-führer haftet daher grundsätzlich für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

Der Verein ist im Schadensfall schad- und klaglos zu halten.

Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Geschädigten direkt abzuwickeln.

Die Mitnahme von Hunden in das Vereinshaus ist nicht gestattet!

 

Kranke und läufige Hunde bleiben dem Hundeplatz fern.

Sonntag & Feiertag gibt es generell KEIN TRAINING mehr am Hundeplatz!

Ausgenommen, es wurde vom Vorstand genehmigt.

Es ist VERBOTEN, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

Mit verbotenen Hilfsmitteln darf am Hundeplatz und am angrenzenden Gelände (z. B. Wald) nicht gearbeitet werden.

Sollte es einen Vorfall bzw. einen Zeugen geben, wird dies unmittelbar zur strafrechtlichen Anzeige gebracht, es folgt ein sofortiger Ausschluss aus dem Verein und ein striktes Platzverbot!

 

Das gleiche gilt auch für Schutzdienst & Privat-Training-Stunden, diese dürfen nur mehr mit Absprache des Vorstands (zu den vorgegebenen Zeiten) auf dem Gelände stattfinden.

 

Der Vorstand der Hundeschule

SVÖ Kremstal OG 153

Stand: 10/2015